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Mann scheitert mit Klage gegen Ehefrau wegen ungenügender Begründung
Ein Genfer konnte das Bundesgericht nicht überzeugen, dass seine Strafanzeige gegen seine Ehefrau zu Unrecht abgelehnt wurde. Seine Beschwerde enthielt keine ausreichende Begründung.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der gegen eine Entscheidung der Genfer Justiz vorgehen wollte. Der Mann hatte zuvor eine Strafanzeige gegen seine Ehefrau eingereicht, die vom Genfer Staatsanwaltschaft mit einer Nichtanhandnahmeverfügung abgewiesen wurde.

Die kantonale Beschwerdekammer hatte diese Entscheidung bestätigt und festgehalten, dass die Strafanzeige des Mannes verspätet eingereicht worden war. Nach dem Strafgesetzbuch muss eine Anzeige innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Zudem hatte der Mann in seiner kantonalen Beschwerde Äußerungen seiner Frau bei der Polizei kritisiert, die jedoch nicht Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens waren.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht argumentierte der Mann lediglich gegen die angebliche Verspätung seiner Anzeige. Er ging jedoch nicht auf den zweiten Punkt ein, nämlich dass die von ihm kritisierten Aussagen seiner Frau gar nicht Teil des Verfahrens waren. Das Bundesgericht erklärte, dass die Beschwerde den Anforderungen an eine ausreichende Begründung nicht genüge. Ein Beschwerdeführer muss darlegen, inwiefern das angefochtene Urteil Bundesrecht verletzt, was hier nicht der Fall war.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde daher als unzulässig ab und auferlegte dem Mann die Gerichtskosten von 800 Franken. Für eine erfolgreiche Beschwerde hätte der Mann sich mit allen Argumenten der Vorinstanz auseinandersetzen und konkret darlegen müssen, warum deren Entscheidung falsch war.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_973/2025