Die Eheleute A.A. und B.A. hatten am 10. November 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Diese richtete sich gegen einen Entscheid der Genfer Justizkammer vom 4. November 2025 in einer Angelegenheit der kantonalen Sozialversicherung. Das Ehepaar wurde dabei vom Internationalen Sozialdienst Schweiz und Anwalt Gian-Luigi Berardi vertreten.
Knapp sechs Wochen nach Einreichung der Beschwerde, am 23. Dezember 2025, erklärten die Eheleute schriftlich, dass sie ihre Beschwerde zurückziehen möchten. Der zuständige Bundesrichter Métral entschied daraufhin als Einzelrichter, die Angelegenheit aus dem Register zu streichen. Die genauen Hintergründe des ursprünglichen Falls und die Gründe für den Rückzug der Beschwerde gehen aus dem Gerichtsbeschluss nicht hervor.
Gemäß der Entscheidung des Bundesrichters vom 8. Januar 2026 wird das Verfahren ohne Erhebung von Gerichtskosten eingestellt. Dies erfolgt in Anwendung der entsprechenden Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Die Entscheidung wurde allen Beteiligten sowie der Verwaltungskammer des Genfer Gerichtshofs mitgeteilt.