Symbolbild
Österreicher muss Schweiz verlassen – keine aufschiebende Wirkung
Ein österreichischer Staatsbürger muss die Schweiz verlassen. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Berner Behörden, wonach seine Beschwerde die Wegweisung nicht aufschieben kann.

Die Einwohnergemeinde Bern hatte im September 2025 einen österreichischen Staatsbürger aus der Schweiz weggewiesen und ihm eine kurze Ausreisefrist gesetzt. Der Mann legte dagegen Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern ein. Er beantragte, dass seine Beschwerde aufschiebende Wirkung haben sollte, was bedeutet hätte, dass er bis zum Entscheid in der Hauptsache in der Schweiz bleiben könnte. Diesen Antrag lehnte die Sicherheitsdirektion ab.

Der Österreicher zog den Fall weiter ans Verwaltungsgericht des Kantons Bern, das seine Beschwerde im November 2025 abwies. Schließlich gelangte er ans Bundesgericht, wo er unter anderem geltend machte, dass er bei einer Rückkehr nach Österreich Opfer von Gewalt werden könnte und keine Postadresse hätte, was seine Verfahrensrechte beeinträchtigen würde. Zudem führte er an, aufgrund seiner Armut diskriminiert zu werden.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es stellte fest, dass der Mann nicht ausreichend dargelegt habe, inwiefern die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung seine verfassungsmäßigen Rechte verletzen würde. Die Richter betonten, dass nur die Frage der aufschiebenden Wirkung im Wegweisungsverfahren Gegenstand des Verfahrens sei – nicht aber allfällige Asylverfahren, Erwachsenenschutzverfahren oder Schadenersatzansprüche, auf die der Mann in seiner Beschwerde ebenfalls eingegangen war.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2D_27/2025