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Grundstücksbesitzer aus Liechtenstein scheitert mit Antrag an Gericht
Ein Liechtensteiner wollte ein Urteil zum Gewässerschutz an der Schweizer Grenze für ungültig erklären lassen. Das Bundesgericht lehnt seinen Antrag ab, da er nicht am ursprünglichen Verfahren beteiligt war.

Ein Grundstücksbesitzer aus Liechtenstein hat vergeblich versucht, ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2021 für ungültig erklären zu lassen. Das Urteil betraf ein Projekt zur Gestaltung des Flusses Morge an der Grenze zwischen der Schweiz und Frankreich sowie den Bau einer Fussgängerbrücke. Der Mann besitzt ein Grundstück auf der französischen Seite des Flusses.

Das Bundesgericht weist darauf hin, dass seine Urteile mit der Verkündung rechtskräftig werden und grundsätzlich nicht mehr angefochten werden können. Eine Revision ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich. Der Antragsteller hat jedoch keinen solchen Revisionsgrund geltend gemacht. Zudem könnte nur jemand, der am ursprünglichen Verfahren beteiligt war, eine Revision beantragen.

Der Liechtensteiner hatte bereits 2020 versucht, als Partei am damaligen Verfahren teilzunehmen, was abgelehnt wurde. Er hatte nämlich keinen Einspruch gegen das Bauprojekt eingereicht, obwohl dieses öffentlich ausgeschrieben war. In seinem aktuellen Antrag behauptete er unter anderem, dass ein historischer Vertrag von 1569 nicht berücksichtigt worden sei und dass die Schweizer Behörden gar nicht zuständig seien. Das Bundesgericht erklärt, dass diese Behauptungen nicht ausreichend begründet sind und verhängt dem Antragsteller eine Gebühr von 1'500 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1F_24/2025