Ein 46-jähriger Mann wurde vom Genfer Gericht wegen Mordes an einer Prostituierten zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe wird er verwahrt. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Der Verurteilte hatte im September 2019 zusammen mit einem jungen Komplizen eine Prostituierte in ihrer Wohnung überfallen. Gemäß Gericht drang der Komplize zuerst in die Wohnung ein und sprühte der Frau Pfefferspray ins Gesicht. Als sie sich wehrte, kam der Haupttäter hinzu und half, sie zu überwältigen. Die beiden Männer erstickten die Frau mit einem Kissen und einem Kabel. Nach ihrem Tod durchsuchten sie die Wohnung und fanden nur 2000 Franken. Um Spuren zu verwischen, transportierten sie die Leiche in einem Koffer nach Frankreich, wo sie sie verbrannten und vergruben.
Das Bundesgericht wies sämtliche Beschwerden des Verurteilten zurück. Es bestätigte auch den Entscheid zur Verwahrung, da der Mann unter einer mittelschweren Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und narzisstischen Zügen leide und ein hohes Rückfallrisiko bestehe. Psychiater attestierten ihm einen Mangel an Empathie und ein chronisch kriminelles Verhalten. Seine nach dem erstinstanzlichen Urteil begonnene Therapie wertete das Gericht als rein strategisch und nicht als echten Willen zur Veränderung.
Neben dem Mord wurde der Mann auch wegen eines früheren Überfalls auf eine andere Prostituierte im Jahr 2017 verurteilt, bei dem er mit einem Komplizen und einer Waffe Geld und Wertsachen erbeutete.