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Mutter erhält keine kostenlose Rechtshilfe für Wolfsabschuss-Beschwerde
Eine Mutter und ihre Tochter wollten gegen die Abschussbewilligungen für Walliser Wolfsrudel klagen. Das Bundesgericht bestätigt, dass sie keinen Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe haben.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Mutter und ihrer Tochter abgewiesen, die kostenlose Rechtshilfe für ihr Verfahren gegen Wolfsabschüsse im Wallis forderten. Die Frauen hatten beim Kantonsgericht Wallis Beschwerde gegen die Abschussbewilligungen für vier Wolfsrudel eingereicht und dabei auch die unentgeltliche Rechtspflege beantragt.

Das Kantonsgericht hatte diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die Beschwerde aussichtslos sei. Die Frauen seien durch die Abschussbewilligungen nicht stärker betroffen als die Allgemeinheit und hätten daher kein besonderes schutzwürdiges Interesse. Zudem könnten sie nicht im Namen der Wölfe klagen, da Tiere nicht rechtsfähig sind.

Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung. Es erklärte, dass die unentgeltliche Rechtspflege nur gewährt wird, wenn ein Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Die bloße Tatsache, dass sich die Frauen für den Naturschutz einsetzen, begründe keine besondere Betroffenheit. Ihre Beschwerde diene allein allgemeinen öffentlichen Interessen und laufe auf eine unzulässige Popularbeschwerde hinaus.

Auch den Antrag auf Ratenzahlung der Verfahrenskosten wies das Bundesgericht ab. Das Kantonsgericht habe bei der Erhebung eines Kostenvorschusses einen großen Ermessensspielraum, den es nicht überschritten habe. Die Frauen müssen nun die Gerichtskosten von 1.000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_402/2025