Symbolbild
Mutter darf Kinder nicht nach Österreich mitnehmen
Eine Mutter wollte mit ihren drei Kindern nach Österreich ziehen. Das Bundesgericht bestätigt jedoch den Entscheid, dass die Kinder beim Vater in der Schweiz bleiben sollen.

Ein Ehepaar mit drei Kindern im Alter von 7 bis 13 Jahren lebt getrennt. Die Mutter wollte mit den Kindern nach Österreich ziehen und hatte zunächst vom erstinstanzlichen Gericht die Erlaubnis dazu erhalten. Der Vater legte jedoch Berufung ein und erhielt vom Kantonsgericht Wallis schließlich das Sorgerecht für alle drei Kinder zugesprochen.

Die Entscheidung des Kantonsgerichts stützte sich hauptsächlich auf die Anhörung der Kinder, die mittlerweile den Wunsch geäußert hatten, in der Schweiz zu bleiben. Das Gericht bewertete die Erziehungsfähigkeit beider Eltern als gleichwertig, stellte aber fest, dass die Stabilität der Beziehungen für einen Verbleib in der Schweiz sprach. Die Geschwister sollten zudem nicht getrennt werden.

Die Mutter erhob Beschwerde beim Bundesgericht und machte unter anderem geltend, ihr rechtliches Gehör sei verletzt worden, weil sie über ein Gespräch zwischen dem Richter und den Kindern nicht informiert worden sei. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde jedoch ab. Es hielt fest, dass die gerügte Verletzung des rechtlichen Gehörs keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens hatte. Auch die weiteren Rügen der Mutter bezüglich der Beweiswürdigung und der ihr auferlegten Unterhaltspflicht wurden als unbegründet oder ungenügend begründet zurückgewiesen.

Das Bundesgericht bestätigte damit den Entscheid des Kantonsgerichts, wonach die Kinder beim Vater in der Schweiz bleiben und die Mutter nach einer Anpassungsfrist von drei Monaten Unterhaltsbeiträge für die Kinder zahlen muss.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_919/2025