Ein Mitarbeiter der Stadt Lausanne war im Juni 2022 mit einem Dienstwagen unterwegs und bog nach rechts in einen Parkplatz ein, ohne den Blinker zu setzen. Ein hinter ihm fahrendes Motorrad versuchte noch auszuweichen, doch es kam zur Kollision. Die Mitfahrerin auf dem Motorrad stürzte und erlitt schwere Verletzungen an beiden Knöcheln. Sie musste über einen Monat im Krankenhaus behandelt werden.
Das Bezirksgericht Lausanne verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 60 Franken sowie zu einer Busse von 360 Franken. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte dieses Urteil. Der Mann hatte gegen die Verurteilung Beschwerde eingelegt, weil er der Meinung war, keine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde nun ab. Es stellte fest, dass der Mann seine Abbiegeabsicht nicht angezeigt und damit gegen die Verkehrsregeln verstossen hatte. Seine Behauptung, er sei überzeugt gewesen, den Blinker gesetzt zu haben, wurde nicht als glaubwürdig eingestuft. Auch sein Argument, dass der Motorradfahrer durch Überholen auf dem Radweg selbst eine Verkehrsregel verletzt habe, liess das Gericht nicht gelten. Der Autofahrer hätte mit Zweiradfahrern auf dem Radweg rechnen müssen, weshalb der Unfall durch sein Verhalten verursacht wurde.