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Vater scheitert mit Ausstandsgesuch gegen Bezirksgericht Muri
Ein Mann wollte alle Mitarbeitenden des Bezirksgerichts Muri in seinen Verfahren für befangen erklären lassen. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde gar nicht erst ein.

Ein Vater, der in einem Streit um das Besuchsrecht zu seinem Sohn verwickelt ist, hatte mehrfach versucht, Richter und Mitarbeiter des Bezirksgerichts Muri wegen angeblicher Befangenheit von seinen Verfahren ausschliessen zu lassen. Im Juni 2025 stellte er schliesslich ein Ausstandsgesuch gegen sämtliche Mitarbeitenden des Bezirksgerichts für alle seine laufenden Verfahren.

Das Bezirksgericht Muri wandte sich daraufhin an das Aargauer Obergericht mit der Bitte, das Ausstandsgesuch einem anderen Bezirksgericht zuzuweisen. Das Obergericht wies den Mann in einer Verfügung vom 16. Oktober 2025 darauf hin, dass es nur über das Ausstandsgesuch entscheiden könne und nicht über seine weiteren Anträge bezüglich des Beistands seines Sohnes oder Weisungen an die Kindsmutter.

Der Mann beschwerte sich Ende Dezember 2025 beim Bundesgericht. Er beklagte eine "strukturelle Rechtsverweigerung durch sämtliche kantonalen Instanzen im Kanton Aargau" und kritisierte, dass das Bezirksgericht seinem Antrag auf ein Besuchsrecht über die Weihnachtstage nicht stattgegeben habe.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es erklärte, dass die Verfügung des Obergerichts lediglich eine prozessleitende Anordnung sei, die nicht direkt beim Bundesgericht angefochten werden könne. Zudem habe der Mann nicht nachvollziehbar dargelegt, inwiefern das Obergericht im Ausstandsverfahren das Recht verweigert oder verzögert hätte. Die Gerichtskosten von 1'500 Franken wurden dem Vater auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_6/2026