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Firma bleibt im Konkurs nach mehrfachen Versuchen dagegen vorzugehen
Eine Firma scheiterte mit ihrem Versuch, die Konkurseröffnung für nichtig erklären zu lassen. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheide der Vorinstanzen und wies die Beschwerde ab.

Das Bezirksgericht Frauenfeld hatte im Juli 2024 den Konkurs über eine Firma eröffnet. Die Firma versuchte mit mehreren Rechtsmitteln, gegen diese Konkurseröffnung vorzugehen, blieb damit jedoch erfolglos. Nachdem auch mehrere Revisionsverfahren scheiterten, beantragte die Firma im Juni 2025 beim Bezirksgericht die Feststellung der Nichtigkeit der Konkurseröffnung. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Obergericht des Kantons Thurgau wiesen diesen Antrag ab.

Die Geschäftsführerin der Firma erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht. Sie behauptete unter anderem, dass kein Zahlungsbefehl zugestellt worden sei und die Forderung bereits vor der Konkurseröffnung vollständig bezahlt worden sei. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass laut Betreibungsamt der Zahlungsbefehl der Geschäftsführerin persönlich zugestellt worden war und es keine Belege für eine vollständige Bezahlung der Forderung gab.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und betonte, dass die Firma nicht unter Berufung auf die Nichtigkeit nachträglich Argumente vorbringen könne, die sie bereits im ursprünglichen Verfahren zur Konkurseröffnung hätte vortragen können. Die Gerichtskosten von 5.000 Franken wurden der Firma und ihrer Geschäftsführerin unter solidarischer Haftung auferlegt. Das Gericht begründete dies damit, dass die Geschäftsführerin sich hartnäckig weigere, die Konkurseröffnung zu akzeptieren, und dadurch die Kosten verursacht habe.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_742/2025