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Mutter scheitert mit Forderung nach alleiniger Obhut für Sohn
Eine Mutter wollte die alleinige Obhut für ihren Sohn erreichen und legte Beschwerde ein. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil sie zu spät eingereicht wurde.

Die Eltern eines 2021 geborenen Sohnes leben seit Dezember 2023 getrennt und befinden sich seit Januar 2024 in einem Eheschutzverfahren. Das Bezirksgericht Affoltern hatte im März 2025 eine wöchentlich alternierende Obhut für das Kind angeordnet und den Vater zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Die Mutter war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und legte Berufung ein, die vom Obergericht des Kantons Zürich im Juli 2025 abgewiesen wurde. Daraufhin wandte sie sich mit einer umfangreichen Beschwerde an das Bundesgericht. Sie forderte unter anderem die alleinige Obhut und elterliche Sorge für ihren Sohn sowie ein Kontaktverbot für den Vater.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Der Hauptgrund war die Nichteinhaltung der Beschwerdefrist. Das Urteil des Obergerichts wurde der Mutter am 16. Juli 2025 zugestellt, wodurch die 30-tägige Beschwerdefrist am 15. August 2025 endete. Die Beschwerde wurde jedoch erst am 15. September 2025 eingereicht. Für Eheschutzverfahren gelten keine Gerichtsferien, was die Mutter offenbar nicht berücksichtigt hatte.

Zudem bemängelte das Bundesgericht, dass die 56-seitige Beschwerde keine substanziierte Begründung enthielt, die sich konkret auf die Erwägungen des Obergerichts bezog. Die Gerichtskosten von 2.000 Franken wurden der Mutter auferlegt. Das Gericht leitete die Beschwerde außerdem an die Aufsichtskommission über Rechtsanwälte weiter, da sie aus verschwörungstheoretischen Ausführungen bestand, die nichts mit dem eigentlichen Eheschutzverfahren zu tun hatten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_796/2025