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Anwohner scheitern mit Einsprache gegen Mobilfunkmast-Umbau
Ein Ehepaar aus Beinwil (SO) wehrte sich gegen den Umbau einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun abgewiesen.

Die Sunrise GmbH plante den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage in Beinwil (SO), um den Standort gemeinsam mit Salt, Swisscom und der Kantonspolizei Solothurn zu nutzen. Der neue Mast sollte mit 31,5 Metern etwa 3,5 Meter höher werden als der bestehende. Das Baugrundstück liegt in der Landwirtschaftszone, die von der Juraschutzzone überlagert wird.

Ein Ehepaar aus der Umgebung legte gegen das Projekt Beschwerde ein. Sie argumentierten, die Anlage sei nicht standortgebunden und beeinträchtige das Landschaftsbild. Zudem bemängelten sie, die Behörden hätten keine ausreichende Interessenabwägung vorgenommen und alternative Standorte nicht genügend geprüft.

Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung der Vorinstanzen, dass die Mobilfunkanlage standortgebunden sei. Der gewählte Standort sei topographisch optimal, um das Siedlungsgebiet von Beinwil und Teile der Passstrasse zum Passwang zu versorgen. Zudem sei es raumplanerisch sinnvoll, dass alle Anbieter einen gemeinsamen Standort nutzten, statt mehrere Anlagen zu errichten.

Auch die Bedenken bezüglich des Landschaftsschutzes wies das Gericht zurück. Die Anlage liege etwa 300 Meter vom nächsten BLN-Schutzgebiet entfernt und beeinträchtige dieses nicht. Um die Sichtbarkeit zu minimieren, müssen der Mast und alle daran montierten Elemente grün eingefärbt werden. Mögliche Auswirkungen auf Insekten und Wald seien nicht nachgewiesen. Die Beschwerde wurde daher vollumfänglich abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 28. January 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_502/2024