Ein Mann hatte Strafanzeige gegen eine andere Person wegen Beleidigung, Verleumdung und Verleumdung mit Anzeige bei der Behörde eingereicht. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin stellte das Verfahren jedoch am 9. Juli 2025 ein. Der Anzeigeerstatter war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und legte Beschwerde ein.
Das Beschwerdegericht des Tessiner Berufungsgerichts wies seine Beschwerde am 10. Oktober 2025 ab und auferlegte ihm die Gerichtskosten. Der Mann gab sich damit nicht zufrieden und zog den Fall vor das Bundesgericht. Am 13. November 2025 reichte er eine Beschwerde in Strafsachen ein.
Kurz vor der Entscheidung des Bundesgerichts teilte der Beschwerdeführer am 27. Dezember 2025 mit, dass er seine Beschwerde zurückziehe. Das Bundesgericht stellte daraufhin das Verfahren ein. Da der Rückzug in einem frühen Stadium des Verfahrens erfolgte und dem Gericht keinen erheblichen Arbeitsaufwand verursachte, wurden dem Mann nur reduzierte Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt. Der Rest des von ihm am 1. Dezember 2025 geleisteten Kostenvorschusses wird ihm zurückerstattet.