Ein Mann wurde in Genf bei einer Polizeikontrolle ohne gültige Aufenthaltspapiere angetroffen. Die Polizei durchsuchte ohne hinreichenden Verdacht sein Mobiltelefon und leitete aufgrund der gefundenen Kontakte ein Verfahren wegen Drogenhandels ein. Der Mann verbrachte insgesamt 513 Tage in Untersuchungshaft, bevor er vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen wurde. Für den illegalen Aufenthalt in der Schweiz wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
Das Genfer Gericht sprach dem Mann eine Entschädigung von 100 Franken pro Tag für die ungerechtfertigte Haft zu, insgesamt 42'300 Franken. Der Mann hatte vor Bundesgericht eine höhere Entschädigung von 200 Franken pro Tag gefordert und machte geltend, er sei Opfer von Diskriminierung geworden und habe besonders unter der Haft gelitten.
Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. Bei langer Haftdauer sei es üblich, den Tagessatz zu reduzieren. Der Mann habe vor dem kantonalen Gericht keine besonderen Umstände geltend gemacht, die eine höhere Entschädigung rechtfertigen würden. Die psychische Belastung durch eine Untersuchungshaft sei normal und begründe für sich allein keine höhere Entschädigung. Auch die verhängte Geldstrafe für den illegalen Aufenthalt sei angemessen, da der Mann trotz früherer Verurteilungen wiederholt illegal in die Schweiz eingereist war.