Symbolbild
Mann scheitert mit Versuch, Analyse beschlagnahmter Computerdaten zu stoppen
Ein Mann wollte die Auswertung seiner beschlagnahmten Computerdaten verhindern. Das Bundesgericht trat auf seinen Rekurs nicht ein, da er die Anforderungen nicht erfüllte.

Ein Mann hatte versucht, die Analyse und Auswertung seiner beschlagnahmten Computerdaten durch die Behörden zu verhindern. Nachdem das Gericht für Zwangsmaßnahmen des Kantons Waadt die Siegel auf seinem beschlagnahmten Computermaterial aufgehoben hatte, versuchte er mit verschiedenen Eingaben beim Bundesgericht, die Datenanalyse zu stoppen.

Zunächst wandte er sich mit einem "superprovisorischen Rekurs" direkt ans Bundesgericht, worauf dieses ihn informierte, dass es nicht zuständig sei, da kein Entscheid einer kantonalen Instanz vorlag. Daraufhin reichte der Mann einen weiteren Rekurs ein, in dem er dem Waadtländer Zwangsmaßnahmengericht Rechtsverweigerung vorwarf, weil dieses nicht innerhalb von fünf Tagen über seinen Antrag entschieden hatte.

Das Bundesgericht wies diesen Rekurs als unzulässig zurück. Es begründete seinen Entscheid damit, dass der Mann nicht ausreichend dargelegt habe, warum die fehlende Entscheidung des kantonalen Gerichts eine Rechtsverweigerung darstellen sollte. Zudem erschien sein Vorgehen missbräuchlich, da er lediglich versuchte, einen bereits rechtskräftigen Entscheid zur Entsiegelung seiner Computerdaten zu umgehen. Das Bundesgericht hatte seinen früheren Rekurs gegen diesen Entsiegelungsentscheid bereits für unzulässig erklärt.

Der Mann muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 28. January 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1405/2025