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Wohnungseigentümerin scheitert mit Anfechtung von Gemeinschaftsbeschlüssen
Eine Frau wollte alle Beschlüsse einer Stockwerkeigentümerversammlung für ungültig erklären lassen. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab, weil sie ihre Vorwürfe nicht ausreichend begründete.

Eine Stockwerkeigentümerin, die regelmäßig gegen Entscheidungen ihrer Eigentümergemeinschaft vorgeht, hatte versucht, sämtliche Beschlüsse der 15. ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom März 2021 für nichtig erklären zu lassen. Sie behauptete, die Versammlung sei nicht statutengemäß einberufen worden. Sowohl das Bezirksgericht Zürich als auch das Obergericht des Kantons Zürich wiesen ihre Klage ab.

In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht forderte die Frau unter anderem die Aufhebung beider Urteile, die Feststellung der Nichtigkeit aller Beschlüsse und uneingeschränkte Akteneinsicht. Sie stellte grundsätzlich die Existenz der Stockwerkeigentümergemeinschaft in Frage und bestritt deren Prozessfähigkeit, da ihr keine Rechtspersönlichkeit zukomme.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es erklärte, dass die Beschwerdeführerin sich nicht konkret mit den Begründungen der Vorinstanz auseinandergesetzt habe, wie es das Gesetz verlangt. Obwohl die Stockwerkeigentümergemeinschaft tatsächlich keine Rechtspersönlichkeit besitzt, hat der Gesetzgeber ihr ausdrücklich die Fähigkeit zugesprochen, in bestimmten Bereichen als Partei vor Gericht aufzutreten.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Frau wiederholt behauptet hatte, der Streitwert betrage null Franken. Dabei ignorierte sie, dass es sich bei der Anfechtung von Stockwerkeigentümerbeschlüssen um eine vermögensrechtliche Zivilsache handelt. Die Gerichtskosten von 4'000 Franken wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 28. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_750/2025