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Frau muss Busse zahlen wegen Verweigerung von Gerichtspost
Eine Frau erhält eine Busse von 2000 Franken, weil sie Gerichtspost selektiv verweigerte. Das Bundesgericht sieht darin eine grobe Verletzung des prozessualen Verhaltens nach Treu und Glauben.

Das Bundesgericht hat eine Frau zu einer Ordnungsbusse von 2000 Franken verurteilt, weil sie systematisch die Annahme bestimmter Gerichtsdokumente verweigerte. Die Frau, die in einem Streit mit ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft steht, hatte am Postschalter nur ausgewählte Sendungen entgegengenommen und andere zurückgelassen. Laut Post sei sie eine "häufige Besucherin" der Filiale, die regelmäßig eine Auswahl unter den für sie bereitliegenden Sendungen treffe.

Im konkreten Fall ging es um ein Verfahren, bei dem die Stockwerkeigentümergemeinschaft wegen nicht bezahlter Beiträge die vorläufige Eintragung eines Grundpfandrechts auf dem Wohnungsanteil der Frau beantragt hatte. Das Bezirksgericht Zürich hatte ihr eine Frist zur Stellungnahme gesetzt, worauf sie mit einer Beschwerde und einem Ausstandsgesuch reagierte. Als das Obergericht Zürich auf ihre Eingaben nicht eintrat, wandte sie sich an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da die Frau den geforderten Kostenvorschuss trotz zweimaliger Nachfrist nicht bezahlt hatte. Die Richter stellten fest, dass die Frau seit 2020 fast 200 Verfahren beim Bundesgericht angestrengt habe, wobei sie stets ähnliche Nichtigkeitsbegehren stelle. Ihr Verhalten bezeichneten sie als "notorisch querulatorisch". Die siebentägige Abholfrist bei der Post sei nicht dazu da, Sendungen durchzuschauen und selektiv anzunehmen oder zu verweigern. Neben der Busse muss die Frau auch die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 28. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_876/2025