Eine Stockwerkeigentümerin, die seit Jahren im Streit mit ihrer Eigentümergemeinschaft liegt, hat vom Bundesgericht eine Ordnungsbusse von 2000 Franken erhalten. Grund dafür war ihr Verhalten bei der Entgegennahme von Gerichtspost. Die Frau hatte sich geweigert, Verfügungen des Bundesgerichts anzunehmen, obwohl sie diese am Postschalter vorgelegt bekommen hatte.
Die Auseinandersetzung begann, als die Stockwerkeigentümergemeinschaft im Juni 2025 die vorläufige Eintragung eines Grundpfandrechts auf dem Wohnungsanteil der Frau beantragte. Sie hatte ihre Beiträge an die Gemeinschaft nicht bezahlt. Das Bezirksgericht Zürich forderte die Frau zur Stellungnahme auf, woraufhin sie mehrere Beschwerden einreichte und Ausstandsgesuche gegen Richter stellte.
Als die Frau schließlich beim Bundesgericht Beschwerde einlegte, verweigerte sie die Annahme der Nachfristsetzung für den Gerichtskostenvorschuss. Laut Post hatte sie die Angewohnheit, bei der Postfiliale nur bestimmte Sendungen entgegenzunehmen und andere liegenzulassen. Das Bundesgericht wertete dieses Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben. Es trat auf ihre Beschwerde nicht ein und verhängte zusätzlich zu den Gerichtskosten von 3000 Franken die Ordnungsbusse wegen "böswilligen Verhaltens und mutwilliger Prozessführung". Seit 2020 hat die Frau fast 200 ähnliche Verfahren beim Bundesgericht angestrengt.