Symbolbild
Mann bleibt in Haft nach mehreren schweren Gewaltdelikten
Ein Mann muss weiterhin in Haft bleiben, nachdem er mehrere schwere Gewaltdelikte begangen haben soll. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz wegen hoher Rückfallgefahr.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der seine Haftentlassung beantragt hatte. Der Mann wird beschuldigt, im Januar 2025 einer Person mehrmals mit einem Messer gegen den Kopf gestochen zu haben. Zudem soll er im Oktober 2023 an einem Raub beteiligt gewesen sein, bei dem das Opfer mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen wurde.

Besonders schwer wiegt, dass der Mann bereits im Dezember 2024 vom Bezirksgericht Dietikon wegen versuchter Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Nur wenige Wochen nach diesem Urteil soll er die neue Messerattacke verübt haben.

Das Gericht sah eine hohe Gefahr, dass der Mann weitere schwere Gewaltdelikte begehen könnte. Es wertete als besorgniserregend, dass er offenbar aus nichtigen Anlässen gewalttätig wird und seine Taten gegen ihm unbekannte Personen richtet. Auch die zunehmende Intensität der Gewalt – vom Einsatz einer Glasflasche bis hin zum Messer – sprach für eine ungünstige Prognose. Ersatzmaßnahmen wie elektronische Fußfesseln oder Alkoholkontrollen wurden als ungeeignet erachtet, da sie nicht ausreichend vor neuen Straftaten schützen könnten. Das Bundesgericht bestätigte daher die Entscheidung der Vorinstanz, den Mann in Haft zu belassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 28. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1378/2025