Ein Mann hatte beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht, in der er eine "Rechtsverweigerung durch die Genfer Justiz seit 2012" geltend machte. Er forderte, dass mehrere zivilrechtliche Entscheidungen in verschiedenen Verfahren für nichtig erklärt werden sollten. Zudem verlangte er die Aufhebung aller damit verbundenen Bundesgerichtsentscheide und die sofortige Rückgabe seines Eigentums in Genf.
Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig. Es wies darauf hin, dass der Vorwurf der Nichtigkeit der kantonalen Entscheidungen bereits mehrfach vom Bundesgericht zurückgewiesen worden war. Die Forderung nach Aufhebung früherer Bundesgerichtsentscheide sei ebenfalls unzulässig, da das Gesetz nur Rechtsverweigerungen durch kantonale Behörden der letzten Instanz behandle.
Der Mann hatte auch die Annullierung von Entscheidungen in Strafverfahren gefordert, was nicht in die Zuständigkeit der angerufenen Abteilung des Bundesgerichts fiel. Seine Forderung nach Schadenersatz wurde abgewiesen, weil er keinen konkreten Betrag genannt hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Mann nicht nachgewiesen hatte, dass er überhaupt eine spezifische Beschwerde bei der Genfer Zivilkammer eingereicht hatte.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Mann mit seiner Eingabe lediglich versuchte, frühere rechtskräftige Entscheidungen über Unterhaltszahlungen an seine Ehefrau erneut anzufechten. Dies bewertete das Gericht als offensichtlich missbräuchlich. Die Beschwerde wurde für unzulässig erklärt und die Gerichtskosten von 1'500 Franken dem Mann auferlegt.