Symbolbild
Behindertenverband muss SBB und Zugbauer weniger bezahlen
Ein Behindertenverband hatte gegen die neuen SBB-Doppelstockzüge geklagt und teilweise Recht bekommen. Das Bundesgericht senkt nun die zu zahlende Entschädigung an den Zugbauer deutlich.

Der Dachverband der Behindertenorganisationen "Inclusion Handicap" hatte 2017 gegen die Betriebsbewilligungen der neuen SBB-Fernverkehrs-Doppelstockzüge Beschwerde eingereicht. Er forderte in 15 Punkten eine behindertengerechte Ausgestaltung der Züge. In vier Punkten einigten sich die Parteien aussergerichtlich. Vor Bundesverwaltungsgericht erhielt der Verband in einem weiteren Punkt teilweise Recht, nämlich betreffend die Rampenneigung. Das Bundesgericht gab dem Verband in einem späteren Urteil in weiteren Punkten Recht.

Umstritten blieb die Höhe der Parteientschädigung, die der Behindertenverband an die SBB und den Zugbauer Alstom (früher Bombardier) zahlen muss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ursprünglich Entschädigungen von je 126'000 Franken festgelegt, was das Bundesgericht als zu hoch und als Gefahr für das Verbandsbeschwerderecht einstufte. Nach Rückweisung setzte das Bundesverwaltungsgericht die Entschädigungen auf 60'000 Franken für die SBB und 50'000 Franken für Alstom fest.

Das Bundesgericht bestätigt nun die Entschädigung für die SBB, reduziert jedoch die Entschädigung für Alstom auf 30'000 Franken. Es begründet dies damit, dass die Entschädigung für eine am Verfahren beteiligte Drittpartei deutlich tiefer sein müsse als für die Hauptpartei. Der Behindertenverband muss somit insgesamt 90'000 Franken Entschädigung zahlen. Das Gericht berücksichtigte dabei den hohen Aufwand für die komplexe Rechtsangelegenheit einerseits und die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts für Behindertenorganisationen andererseits.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_488/2023