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Frau aus Sierra Leone bleibt im Schweizer Register als Volljährige erfasst
Eine Asylsuchende wollte ihr Geburtsdatum im Migrationssystem von 1997 auf 2006 ändern lassen. Das Bundesgericht bestätigte die Einstufung als Erwachsene aufgrund eines medizinischen Gutachtens.

Eine Frau aus Sierra Leone, die in der Schweiz Asyl beantragte, hat vor Bundesgericht erfolglos versucht, ihr im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) eingetragenes Geburtsdatum ändern zu lassen. Sie gab an, am 15. Oktober 2006 geboren und damit minderjährig zu sein, während die Behörden sie mit Geburtsdatum 1. Januar 1997 als Erwachsene registriert hatten.

Ausschlaggebend für die Entscheidung war ein Altersgutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern. Die Gutachter hatten eine körperliche Untersuchung sowie Röntgenaufnahmen der Zähne, der Hand und der Schlüsselbeine durchgeführt. Besonders die Analyse der Schlüsselbeine, deren Wachstumsfugen sich als letzte Knochen im Körper schließen, ergab ein Mindestalter von 26,7 Jahren. Die Gutachter kamen zum Schluss, dass die Frau im Durchschnitt zwischen 21,4 und 33,1 Jahre alt sei und keinesfalls erst 16 Jahre.

Die Asylsuchende hatte während des Verfahrens verschiedene Dokumente wie Geburtsurkunden und eine Identitätskarte aus Sierra Leone eingereicht, die ihr angegebenes Geburtsdatum bestätigen sollten. Das Gericht erkannte diesen Dokumenten jedoch nur einen geringen Beweiswert zu. Es verwies auf die verbreitete Korruption in staatlichen Institutionen in Sierra Leone und auf Widersprüche in den Aussagen der Frau. So hatte sie zunächst erklärt, nie einen Pass oder eine Identitätskarte besessen zu haben, später aber solche Dokumente vorgelegt.

Das Bundesgericht bestätigte, dass bei der Abwägung der verschiedenen Beweismittel das medizinische Gutachten überzeugender sei als die vorgelegten Dokumente. Es hielt den Eintrag im Migrationssystem mit dem Geburtsdatum 1. Januar 1997 für wahrscheinlicher als das von der Frau behauptete Datum und wies ihre Beschwerde ab.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_107/2024