Der geschiedene Ehemann einer verstorbenen Frau scheiterte mit seiner Beschwerde gegen einen Arrest in Höhe von 1,7 Millionen Franken. Die drei Erben seiner Ex-Frau hatten diesen Arrest erwirkt, um Ansprüche aus einer möglichen Herabsetzungsklage sowie Steuerrückforderungen zu sichern.
Im Zentrum des Falls steht ein Grundstücksverkauf in Deutschland für 9,25 Millionen Euro, den das Ehepaar kurz vor seiner Scheidung im Jahr 2022 tätigte. Der Verkaufserlös wurde zunächst auf ein gemeinsames Konto überwiesen, dann aber fast vollständig auf ein Konto des Ehemannes transferiert. In der Scheidungskonvention wurde festgehalten, dass die Ehefrau über ein Vermögen von 450'000 Franken und der Ehemann über eines von einer Million Franken verfüge.
Nach dem Tod der Ex-Frau machten deren Erben Pflichtteilsansprüche geltend und beantragten einen Arrest, den das Bezirksgericht Zürich bewilligte. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Ex-Mannes nicht ein, da dieser keine hinreichenden Verfassungsrügen erhoben hatte. Bei Entscheiden über Arresteinsprachen können nur Verletzungen verfassungsmässiger Rechte gerügt werden, wobei strenge Begründungsanforderungen gelten. Der Ex-Mann hatte es versäumt, konkret darzulegen, inwiefern das Obergericht Zürich willkürlich entschieden haben sollte.