Symbolbild
Frau zieht Beschwerde gegen Richter zurück
Eine Frau hatte einen Richter wegen Befangenheit abgelehnt und gegen den ablehnenden Entscheid Beschwerde eingereicht. Nun hat sie diese Beschwerde zurückgezogen.

Eine Frau hatte beim Obergericht des Kantons Zug beantragt, dass ein bestimmter Richter in ihrem Fall in den Ausstand treten solle. Das Obergericht lehnte diesen Antrag am 31. Oktober 2025 ab. Daraufhin reichte die Frau am 3. Dezember 2025 beim Bundesgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid ein.

Nur einen Monat später, am 6. Januar 2026, erklärte die neue Rechtsvertretung der Frau jedoch den Rückzug der Beschwerde. Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin als gegenstandslos ab. In solchen Fällen muss das Gericht dennoch über die Verfahrenskosten entscheiden.

Bei der Kostenverteilung prüft das Bundesgericht normalerweise, wie der Fall vermutlich ausgegangen wäre. Da dies hier nicht ohne Weiteres feststellbar war, wandte das Gericht das sogenannte Verursacherprinzip an. Weil die Frau sowohl das Verfahren eingeleitet als auch durch ihren Rückzug beendet hatte, wurden ihr die Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1322/2025