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Streitparteien einigen sich: Beschwerde vor Bundesgericht zurückgezogen
Zwei Kläger haben ihre Beschwerde vor dem Bundesgericht zurückgezogen. Die Parteien konnten sich außergerichtlich einigen und verzichten gegenseitig auf Kostenerstattungen.

Nach einem längeren Rechtsstreit haben zwei Kläger ihre Beschwerde vor dem Bundesgericht zurückgezogen. Der Fall, der ursprünglich vor dem Kantonsgericht Waadt verhandelt wurde, fand durch eine außergerichtliche Einigung ein Ende. Die Kläger hatten am 3. September 2025 gegen ein Urteil der Zivilberufungskammer des Kantonsgerichts Waadt vom 30. Juni 2025 Beschwerde eingelegt.

Im Laufe des Verfahrens hatten die Kläger auch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt, der vom Bundesgericht am 27. Oktober 2025 abgelehnt wurde. Die Gegenseite hatte daraufhin die Abweisung der Beschwerde beantragt. Nach weiteren Schriftwechseln teilte der Anwalt der Kläger dem Bundesgericht am 19. Dezember 2025 mit, dass seine Mandanten ihre Beschwerde zurückziehen.

Die Parteien haben vereinbart, dass jede Seite ihre eigenen Kosten trägt und auf Entschädigungen verzichtet. Das Bundesgericht hat den Rückzug der Beschwerde zur Kenntnis genommen und den Fall von der Liste gestrichen. Den Klägern wurden reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt, da sie mit dem Rückzug ihrer Beschwerde als unterlegen gelten. Gemäß der Vereinbarung der Parteien wurden keine Entschädigungen zugesprochen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_420/2025