Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts nicht zur Behandlung angenommen. Der Fall dreht sich um eine Geldforderung von 33'000 Franken plus Zinsen, für die das Obergericht zuvor die Vollstreckung bewilligt hatte.
Die Beschwerde des Mannes wies mehrere formale Mängel auf. Sie enthielt keinen zulässigen Antrag, in dem klar formuliert wird, was der Beschwerdeführer vom Gericht verlangt. Zudem erfüllte die Eingabe die Begründungsanforderungen nicht. Bei Beschwerden ans Bundesgericht muss detailliert dargelegt werden, warum das angefochtene Urteil falsch sein soll und welche Rechtsnormen verletzt wurden.
Aufgrund dieser offensichtlichen Formfehler entschied der Abteilungspräsident des Bundesgerichts im vereinfachten Verfahren, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Die Gerichtskosten von 800 Franken muss der Beschwerdeführer tragen. Der Gegenseite wurde keine Entschädigung zugesprochen, da ihr durch das Verfahren keine entschädigungspflichtigen Kosten entstanden sind.