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Mann scheitert mit Beschwerde gegen geforderte Prozesskaution
Ein Kläger muss 30.000 Franken als Sicherheit hinterlegen, bevor sein Verfahren fortgesetzt wird. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab, da er nicht darlegte, warum er die Summe nicht zahlen kann.

Ein Mann hatte im September 2022 ein Verfahren gegen eine Firma eingeleitet. Das Gericht verpflichtete ihn im Oktober 2025, eine Sicherheitsleistung von 30.000 Franken zu hinterlegen. Diese Kaution sollte die möglichen Prozesskosten der beklagten Firma absichern, da der Kläger als zahlungsunfähig eingestuft wurde. Wenn er diese Summe nicht innerhalb von 30 Tagen hinterlegen würde, drohte ihm der Ausschluss vom Verfahren.

Der Kläger legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die jedoch vom kantonalen Gericht in Waadt für unzulässig erklärt wurde. Das Gericht begründete dies damit, dass seine Beschwerde die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung nicht erfüllte. Daraufhin wandte sich der Mann an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ebenfalls ab. Es erklärte, dass bei solchen Zwischenentscheiden ein besonderer Nachweis erforderlich sei: Der Beschwerdeführer müsse ausführlich darlegen, dass ihm ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht, weil er finanziell nicht in der Lage ist, die geforderte Summe zu bezahlen. Da der Mann diese Begründung nicht lieferte und nicht einmal auf den besonderen Charakter des Entscheids einging, wurde seine Beschwerde als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_662/2025