Ein Mann hatte zwischen Ende November und Ende Dezember 2025 insgesamt sechs Beschwerden beim Bundesgericht eingereicht. Diese richteten sich gegen verschiedene Verfügungen des Kantonsgerichts Luzern aus dem November und Dezember 2025. Die Beschwerden betrafen unterschiedliche Themen wie Sicherheitsleistungen, amtliche Verteidigung, unentgeltliche Rechtspflege und Nichtanhandnahme von Verfahren.
Das Bundesgericht hatte die sechs Verfahren zunächst vereinigt, um sie in einem einzigen Entscheid zu behandeln. Bevor es jedoch zu einer inhaltlichen Prüfung der Beschwerden kam, zog der Mann am 7. Januar 2026 alle seine Beschwerden bedingungslos zurück. Das Bundesgericht erklärte daraufhin sämtliche Verfahren für gegenstandslos und schrieb sie vom Geschäftsverzeichnis ab.
Die Gerichtskosten von 300 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Das Bundesgericht teilte seinen Entscheid sowohl den beteiligten Parteien als auch dem Kantonsgericht Luzern schriftlich mit. Die Verfügung wurde von der Instruktionsrichterin Koch und dem Gerichtsschreiber Clément unterzeichnet.