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Firma zieht Beschwerde gegen Zürcher Wasserverordnung zurück
Eine GmbH hatte gegen die neue kantonale Wasserverordnung des Kantons Zürich geklagt. Nun hat sie ihre Beschwerde beim Bundesgericht zurückgezogen und muss die Verfahrenskosten tragen.

Eine GmbH hatte sich gegen die vom Zürcher Regierungsrat am 2. Juli 2025 beschlossene kantonale Wasserverordnung gewehrt. Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich auf ihre Beschwerde nicht eingetreten war, wandte sich die Firma am 30. Oktober 2025 an das Bundesgericht. Gleichzeitig beantragte sie, dass ihre Beschwerde aufschiebende Wirkung haben solle, was der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesgerichts jedoch ablehnte.

Während das Verwaltungsgericht auf eine Stellungnahme verzichtete, beantragte der Regierungsrat des Kantons Zürich die Abweisung der Beschwerde. Am 13. Januar 2026 zog die GmbH ihre Beschwerde jedoch zurück, woraufhin das Bundesgericht das Verfahren als erledigt abschrieb.

Als Folge des Rückzugs gilt die Firma als unterliegende Partei und muss die Gerichtskosten in Höhe von 300 Franken bezahlen. Ihr Antrag auf vollständige Befreiung von den Kosten wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen. Die neue Zürcher Wasserverordnung bleibt somit in Kraft, ohne dass das Bundesgericht über die inhaltlichen Einwände der Firma entscheiden musste.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_647/2025