Symbolbild
Ehepaar aus Kosovo muss Schweiz trotz IV-Renten verlassen
Ein kosovarisches Ehepaar muss die Schweiz nach 30 Jahren verlassen. Ihre neu zugesprochenen IV-Renten ändern nichts an der rechtskräftigen Wegweisung wegen langjährigem Sozialhilfebezug.

Das kosovarische Ehepaar lebt seit 1995 in der Schweiz und erhielt im Jahr 2000 eine Niederlassungsbewilligung. Seit dieser Zeit sind die beiden jedoch durchgehend auf Sozialhilfe angewiesen. Das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft widerrief 2019 ihre Niederlassungsbewilligungen und ersetzte diese durch befristete Aufenthaltsbewilligungen mit Auflagen.

Als das Paar die gestellten Bedingungen nicht erfüllte, verfügte das Migrationsamt 2021 die Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen und wies sie aus der Schweiz weg. Alle Rechtsmittel gegen diese Entscheidung blieben erfolglos. Im Oktober 2023 stellten die Eheleute ein neues Gesuch, nachdem der Frau eine volle IV-Rente und dem Mann eine Viertelsrente zugesprochen worden war.

Das Migrationsamt lehnte dieses Gesuch ab und auch die Beschwerden beim Regierungsrat und beim Kantonsgericht Basel-Landschaft blieben ohne Erfolg. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da kein Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung besteht. Trotz der 30-jährigen Anwesenheit in der Schweiz liegt keine besonders ausgeprägte Integration vor, die einen Anspruch auf Aufenthalt begründen würde. Der seit dem Jahr 2000 bestehende Sozialhilfebezug spricht gegen eine solche Integration.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_13/2026