Ein 43-jähriger Schweizer muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Der Mann, der seit Juli 2025 inhaftiert ist, hatte erfolglos versucht, gegen die Verlängerung seiner Haft vorzugehen. Das Bundesgericht hat nun den Entscheid der Genfer Justiz bestätigt.
Dem Mann werden zahlreiche Vergehen vorgeworfen. Er soll mehrere Personen belästigt und bedroht haben, darunter eine Frau, die er als "Hure" bezeichnet haben soll, sowie eine Sozialarbeiterin, die er mit zahlreichen Beleidigungen überhäuft haben soll. Zudem wird ihm vorgeworfen, mehrfach Sachbeschädigungen begangen zu haben, unter anderem an Polizeiposten und an Gebäuden einer Institution. Er soll auch ein Elektrofahrrad gestohlen haben.
Der Beschuldigte hatte vor Gericht argumentiert, dass eine Kaution von 10'000 Franken, die eine Freundin für ihn hinterlegen würde, als Ersatzmassnahme zur Haft ausreichen sollte. Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück. Es betonte, dass trotz einer früheren Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe der Mann offenbar weitere Straftaten begangen habe, die sich im Laufe der Zeit sogar verschlimmert hätten. Eine Kaution sei nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr zu bannen.
Das Bundesgericht stellte zudem fest, dass die Genfer Justiz den Fall zügig bearbeitet hatte. Der kantonale Beschwerdeentscheid war innerhalb von 20 Tagen nach Einreichung des Rechtsmittels erfolgt, was dem Beschleunigungsgebot bei Haftsachen entspricht.