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Mann muss Gerichtskosten zahlen nach Verfahren ohne Unterlagen
Ein Mann wollte eine Gesetzesänderung zur Richterwahl im Kanton Thurgau anfechten. Das Bundesgericht trat nicht auf seine Beschwerde ein, weil er weder Kostenvorschuss zahlte noch nötige Unterlagen einreichte.

Ein Mann hatte Ende November 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Änderung des Thurgauer Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege eingereicht. Er wollte erreichen, dass die Einschränkung des Volkswahlrechts für Friedens- und Bezirksrichter aufgehoben wird. Das Bundesgericht forderte ihn daraufhin auf, einen Kostenvorschuss von 1'000 Franken zu bezahlen und die konkreten Gesetzesbestimmungen beizulegen, gegen die er vorgehen wollte.

Da der Mann dieser Aufforderung nicht nachkam, setzte ihm das Gericht eine zweite, nicht verlängerbare Frist bis zum 12. Januar 2026. Dabei wies es ihn ausdrücklich darauf hin, dass seine Beschwerde nicht behandelt würde, wenn er die Mängel nicht beheben sollte. Trotz dieser klaren Warnung reagierte der Mann nicht und reichte weder den Kostenvorschuss noch die erforderlichen Unterlagen ein.

Das Bundesgericht entschied daher am 16. Januar 2026, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Der Präsident der zuständigen Abteilung wies darauf hin, dass die Beschwerde unter diesen Umständen "offensichtlich unzulässig" sei. Dem Mann wurden reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt. Eine Parteientschädigung wurde nicht zugesprochen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_708/2025