Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern führt gegen einen Mann eine Strafuntersuchung wegen mehrfacher Drohung. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde er Ende August 2025 in Untersuchungshaft genommen. Ende November verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Haft bis Ende Februar 2026. Dagegen erhob der Mann Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern, welches diese jedoch abwies.
Der Mann wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und reichte mehrere Eingaben ein. In seinen Schreiben behauptete er pauschal, es habe noch keine Einvernahme stattgefunden und er sei ohne Beweise festgenommen worden. Zudem machte er unklare Ausführungen zu einem angeblichen internationalen Kartell in Luzern, das von der Polizei geschützt werde.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten. Es begründete dies damit, dass der Mann sich nicht ausreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandergesetzt habe. Seine Vorbringen seien lediglich appellatorischer Natur gewesen, ohne konkret aufzuzeigen, inwiefern das Kantonsgericht rechtswidrig gehandelt haben soll. Die Beschwerde genüge den gesetzlichen Formerfordernissen nicht, weshalb darauf im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten werde. Die Gerichtskosten von 800 Franken wurden dem Mann auferlegt.