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Koch erhält über 550'000 Franken von Botschaft nach jahrelangem Unterlohn
Ein Botschaftskoch aus Genf erhält eine hohe Entschädigung für jahrelange Unterbezahlung und Überstunden. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil gegen den Heimatstaat des Kochs.

Ein Koch, der acht Jahre lang in der Botschaft seines Heimatlandes in Genf gearbeitet hatte, erhält eine Entschädigung von über 550'000 Franken. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Genfer Arbeitsgerichts gegen den betroffenen Staat.

Der Mann hatte von 2008 bis 2016 als Küchenchef und Hilfskoch in der Botschaft gearbeitet und wurde entlassen, nachdem er den in Genf üblichen Lohn für Köche verlangt hatte. Während seiner Anstellung erhielt er lediglich 2'560 bis 2'760 Franken monatlich. Zudem leistete er regelmäßig Überstunden und arbeitete auch an Sonntagen. Nach seiner Entlassung klagte er auf Nachzahlung von Lohn, Überstunden, Sonntagsarbeit und nicht bezogenen Ferien.

Da der beklagte Staat trotz mehrfacher Fristen keine ordnungsgemäße Klagebeantwortung einreichte, stützte sich das Gericht auf die unbestrittenen Angaben des Kochs. Das Genfer Arbeitsgericht sprach ihm zunächst rund 400'000 Franken zu, die Berufungsinstanz erhöhte den Betrag auf knapp 552'000 Franken.

Der betroffene Staat argumentierte vergeblich, dass der Koch als Angestellter seiner Verwaltung dem Heimatrecht unterstehe und die Schweizer Gerichte nicht zuständig seien. Das Bundesgericht bestätigte jedoch, dass der Koch als lokaler Angestellter der Botschaft dem Schweizer Recht unterstand und die Genfer Gerichte zuständig waren. Die Berufung auf diplomatische Immunität wurde bereits in einem früheren Verfahren abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_255/2025