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Kokainabhängiger Mann muss Haftstrafe vollständig absitzen
Ein Straftäter wollte vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden. Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Ablehnung seines Gesuchs wegen hoher Rückfallgefahr bei Drogendelikten.

Der verurteilte Mann verbüßt seit Juli 2021 eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen verschiedener Delikte, darunter schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nachdem er zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hatte, beantragte er die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis. Sowohl das Amt für Justizvollzug als auch alle weiteren kantonalen Instanzen lehnten sein Gesuch ab.

Bei der Beurteilung stützten sich die Behörden auf ein psychiatrisches Gutachten, das dem Mann eine Kokainabhängigkeit und eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Die Gutachter schätzten das Rückfallrisiko für weitere Straftaten, besonders im Bereich des Kokainhandels, als hoch ein. Obwohl der Mann bereits 51 Therapiesitzungen absolviert hatte, zeigten sich in Problemsituationen weiterhin problematische Verhaltensweisen.

Besonders belastend für die Prognose waren die eigenen Aussagen des Mannes. So erklärte er bei einer Anhörung, dass er je nach Situation wieder Kokain konsumieren würde und plante, nach seiner Entlassung nach Kolumbien zu reisen, um dort mit Alkohol und Drogen einen "Totalabsturz" zu provozieren. Zudem waren während seiner Haftzeit drei Urintests positiv auf Kokain. Das Bundesgericht bestätigte daher die Einschätzung der Vorinstanzen, dass der weitere Vollzug der Strafe sinnvoller sei als eine bedingte Entlassung, damit der Mann weiterhin an seinen Problemen arbeiten könne.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. January 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1246/2025