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Hausbesitzer muss keine Zweitwohnungssteuer in Corsier-sur-Vevey zahlen
Ein Immobilienbesitzer wurde von der Erfolg mit seiner Beschwerde gegen Steuerforderungen für sein Haus in Corsier-sur-Vevey. Das Bundesgericht bestätigte, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet ist.

Die Kommission für die interkommunale Kurtaxe der Region Riviera-Villeneuve (CITS) hatte einem Hausbesitzer Steuerrechnungen für die Jahre 2018 bis 2023 zugestellt. Diese betrafen die sogenannte Zweitwohnungssteuer für sein Grundstück in Corsier-sur-Vevey. Der Eigentümer wehrte sich gegen diese Forderungen und zog den Fall bis vor das Bundesgericht.

Nachdem die kommunale Steuerrekurskommission von Corsier-sur-Vevey seine Beschwerde zunächst teilweise gutgeheissen hatte - die Forderungen für die Jahre 2013 bis 2017 wurden wegen Verjährung aufgehoben - bestätigte sie die Steuerpflicht für die Jahre 2018 bis 2023. Der Hausbesitzer legte daraufhin Beschwerde beim Kantonsgericht Waadt ein, das ihm vollständig Recht gab und entschied, dass er der Zweitwohnungssteuer nicht unterliegt.

Gegen diesen Entscheid reichten sowohl die interkommunale Kommission für die Kurtaxe als auch die Gemeinde Corsier-sur-Vevey sowie deren Steuerrekurskommission Beschwerden beim Bundesgericht ein. Die Gemeinde argumentierte unter anderem, dass die Nichterhebung der Steuer den Zweck der kantonalen Gesetzgebung gefährde, nämlich die Bekämpfung von "leeren Betten" in der Region.

Das Bundesgericht trat jedoch auf keine der drei Beschwerden ein. Es begründete dies damit, dass weder die Gemeinde noch die beiden Kommissionen die notwendigen Voraussetzungen erfüllten, um vor Bundesgericht Beschwerde einlegen zu können. Den Kommissionen fehle die eigenständige Rechtspersönlichkeit, und die Gemeinde habe kein schützenswertes Interesse im Sinne des Bundesgerichtsgesetzes nachgewiesen. Die jährlichen Steuerbeträge von 299 Franken (2018-2022) bzw. 1'200 Franken (2023) seien zu gering, um die finanzielle Existenz der Gemeinde zu gefährden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_662/2025