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Mieter verliert Rechtsstreit, weil er Gerichtskosten nicht bezahlte
Ein Mieter scheiterte mit seinem Rechtsfall vor dem Bundesgericht, weil er die geforderte Vorauszahlung nicht leistete. Auch sein Gesuch um Befreiung von den Kosten wurde abgelehnt.

Ein Mieter wollte sich gegen einen Entscheid der Genfer Mietgerichtskammer wehren und reichte am 5. November 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Der Fall betraf einen Streit zwischen ihm und mehreren Parteien, darunter einer Privatperson und zwei Unternehmen.

Das Bundesgericht forderte den Mieter zunächst auf, bis zum 25. November 2025 eine Kostenvorauszahlung von 4'000 Franken zu leisten. Als dieser Betrag nicht einging, gewährte das Gericht eine Nachfrist bis zum 5. Januar 2026. Parallel dazu stellte der Mieter einen Antrag, von den Gerichtskosten befreit zu werden. Dieses Gesuch wurde jedoch am 18. Dezember 2025 vom Bundesgericht abgelehnt.

Da der Mieter auch innerhalb der verlängerten Frist die geforderte Vorauszahlung nicht leistete, erklärte das Bundesgericht seine Beschwerde für unzulässig. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss eine Beschwerde als unzulässig betrachtet werden, wenn die geforderte Kostenvorauszahlung nicht fristgerecht erfolgt. Der Mieter wurde zudem verpflichtet, eine reduzierte Gerichtsgebühr von 500 Franken zu bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_564/2025