Der Fall betrifft einen Mietstreit zwischen zwei Unternehmen und ihrem Vermieter in Genf. Eine GmbH und eine weitere Firma hatten am 17. Dezember 2025 gemeinsam beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Diese richtete sich gegen ein Urteil der Mietkammer des Genfer Gerichts vom 13. November 2025.
Nur einen Monat nach Einreichung der Beschwerde, am 15. Januar 2026, informierte der Anwalt der beiden Firmen das Bundesgericht, dass seine Mandantinnen die Beschwerde zurückziehen. Das Bundesgericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall aus dem Register.
In seiner Entscheidung vom 19. Januar 2026 legte das Bundesgericht fest, dass die Gerichtskosten von den beiden Beschwerdeführerinnen gemeinsam zu tragen sind. Diese wurden auf 500 Franken reduziert. Da die Gegenseite, die Vermieterin, nicht aufgefordert worden war, eine Antwort einzureichen, wurden ihr keine Entschädigungen zugesprochen.
Die genauen Hintergründe des Mietstreits und die Gründe für den Rückzug der Beschwerde gehen aus dem Entscheid nicht hervor. Ebenso bleibt unklar, welche Forderungen die Parteien ursprünglich gestellt hatten und wie das Genfer Gericht in der Vorinstanz entschieden hatte.