Symbolbild
Mann darf sein Handy nicht vor Durchsuchung schützen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Mannes ab, der sein Smartphone vor Durchsuchung bewahren wollte. Bei Verdacht auf politischen Nachrichtendienst überwiegt das Strafverfolgungsinteresse.

Ein Mann, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst, Drohung und Nötigung ermittelt, wollte verhindern, dass sein beschlagnahmtes iPhone 16 Pro Max und eine SIM-Karte durchsucht werden. Nach der Sicherstellung der Geräte im September 2025 hatte er deren Versiegelung verlangt, um den Zugriff auf die Daten zu verhindern.

Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht Bern gab jedoch im November 2025 dem Entsiegelungsgesuch der Bundesanwaltschaft statt. Der Mann legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass die Durchsuchung seines Smartphones einen schweren Eingriff in seine Privatsphäre darstelle, da ein Handy typischerweise ein "hochverdichtetes Abbild privater Lebensführung" enthalte.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es bestätigte zwar, dass bei der Durchsuchung von privaten Smartphones persönliche Aufzeichnungen betroffen sind. Allerdings seien diese nicht absolut geschützt. Bei schwerwiegenden Vorwürfen wie politischem Nachrichtendienst überwiege das Strafverfolgungsinteresse den Persönlichkeitsschutz. Der Mann habe nicht ausreichend dargelegt, warum in seinem Fall der Schutz der Privatsphäre wichtiger sein sollte als die Aufklärung der schweren Vorwürfe.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. January 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1357/2025