Ein deutscher Staatsbürger, der im Dezember 2024 in die Schweiz eingereist war, darf nicht im Land bleiben. Das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft hatte ihm bereits im April 2025 die Aufenthaltsbewilligung verweigert und ihn zur Ausreise aufgefordert. Nachdem sowohl der Regierungsrat als auch das Kantonsgericht Basel-Landschaft diese Entscheidung bestätigten, scheiterte der Mann nun auch vor dem Bundesgericht.
Die Richter stellten fest, dass der Deutsche keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU hat. Er konnte weder nachweisen, dass er als Arbeitnehmer tätig ist, noch verfügte er über ausreichende finanzielle Mittel für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit. Auch ein Verbleiberecht kam nicht in Frage, da er seit seiner erneuten Einreise nie einen Arbeitnehmerstatus besessen hatte.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde gar nicht erst ein, da der Mann sich in seiner Eingabe überhaupt nicht mit den rechtlichen Argumenten der Vorinstanz auseinandersetzte. Stattdessen erhob er verschiedene Vorwürfe gegen deutsche und schweizerische Behörden und forderte unter anderem Schutz vor angeblicher Verfolgung sowie eine Entschädigung von 100 Millionen Franken. Diese Anträge gingen am eigentlichen Streitgegenstand – der Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung – völlig vorbei.