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Baufirma muss 95'000 Franken für zerstörte römische Ruinen zahlen
Eine Baufirma hat bei Bauarbeiten im Wallis wertvolle römische Ruinen zerstört. Das Bundesgericht bestätigt nun, dass sie 95'000 Franken für archäologische Ersatzuntersuchungen bezahlen muss.

Die Firma A. SA ist Eigentümerin eines Grundstücks in der Gemeinde Val de Bagnes im Wallis, das in einer archäologischen Schutzzone liegt. Im Januar 2017 reichte sie ein Baugesuch für ein Wohnhaus ein. Der kantonale Archäologiedienst erteilte eine positive Stellungnahme unter der Bedingung, dass er eine Woche vor Baubeginn informiert werden müsse, um die Arbeiten überwachen zu können.

Obwohl die Gemeinde die Firma an diese Auflage erinnerte, begann diese mit den Aushubarbeiten, ohne den Archäologiedienst zu benachrichtigen. Als Archäologen die Baustelle besichtigten, stellten sie fest, dass wertvolle römische Ruinen bereits unwiederbringlich zerstört worden waren. Der Kanton ordnete einen sofortigen Baustopp an und verlangte von der Firma die Übernahme der Kosten für archäologische Ersatzuntersuchungen in Höhe von 95'000 Franken.

Nach einem komplexen Verfahren, in dem zunächst die Zuständigkeitsfrage geklärt werden musste, bestätigte schließlich der Gemeinderat von Val de Bagnes die Kostenpflicht der Firma. Diese wehrte sich bis vor Bundesgericht und argumentierte unter anderem, der archäologische Bericht sei ungültig und es habe keine ordnungsgemäße Untersuchung stattgefunden. Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab.

Das Gericht bestätigte, dass die Firma durch ihre Bauarbeiten unwiederbringlichen Schaden an archäologischen Funden verursacht hatte. Die Kosten für die archäologischen Ersatzuntersuchungen seien eine angemessene Kompensation für die Zerstörung des kulturellen Erbes. Die Firma muss nun die 95'000 Franken bezahlen, wie es das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz für solche Fälle vorsieht.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 02. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_712/2024