Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Schweizer, der in Dubai lebt, seinen Pass und seine Identitätskarte abgeben muss. Der Mann wird in der Schweiz wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrugs strafrechtlich verfolgt und ist im Polizeifahndungssystem zur Verhaftung ausgeschrieben.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte beantragt, dem Mann die Ausweise zu entziehen, um ihn zur Rückkehr in die Schweiz zu bewegen. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) kam diesem Antrag nach und erklärte die Dokumente für ungültig. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Schweizer Vertretung in Dubai dem Mann ein Ausweispapier ausstellen darf, das nur für die direkte Rückreise in die Schweiz gültig ist.
Der Betroffene wehrte sich gegen diese Massnahme und argumentierte, die Strafuntersuchung sei bereits abgeschlossen und der Ausweisentzug daher nicht verhältnismässig. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es betonte, dass der Ausweisentzug im öffentlichen Interesse liege, da er dazu diene, die Strafverfolgung sicherzustellen. Die Massnahme sei verhältnismässig, da kein milderes Mittel zur Verfügung stehe, um den Mann zur Rückkehr in die Schweiz zu bewegen. Auch der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Das Urteil zeigt, dass Schweizer Behörden durchaus wirksame Mittel haben, um Personen, die sich im Ausland aufhalten und in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden, zur Rückkehr zu bewegen. Der Mann hat nun die Wahl: Entweder bleibt er ohne gültige Schweizer Ausweise in Dubai, oder er kehrt in die Schweiz zurück, wo er sich dem Strafverfahren stellen muss.