Symbolbild
Vater muss Kontaktverbot einhalten und erhält Freiheitsstrafe
Ein Mann wurde wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte die Strafe von sieben Monaten Freiheitsstrafe bedingt.

Nach einem Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), in dem das Besuchsrecht des Mannes für seine Töchter sistiert wurde, machte er sich mehrerer Straftaten schuldig. Er erhob falsche Anschuldigungen gegen Behördenmitglieder, verbreitete ehrverletzende Äußerungen und missachtete gerichtliche Kontaktverbote.

Das Kantonsgericht Schaffhausen verurteilte den Mann wegen mehrfacher falscher Anschuldigung, Verleumdung, übler Nachrede, Drohung, Beschimpfung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe bedingt, einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Franken sowie einer Busse von 1'000 Franken. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen bestätigte dieses Urteil.

Der Verurteilte legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und verlangte einen vollständigen Freispruch. Er argumentierte unter anderem, dass einige Tatvorwürfe bereits verjährt seien, dass kein gültiger Strafantrag vorliege und dass seine Äußerungen von der Meinungsfreiheit geschützt seien. Zudem bestritt er, dass er mit der Absicht gehandelt habe, eine Strafverfolgung gegen andere Personen herbeizuführen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass die Verjährung nicht eingetreten sei, da vor Ablauf der Verjährungsfrist bereits ein erstinstanzliches Urteil ergangen war. Die Richter bestätigten auch, dass der Mann mit seiner aggressiven Äußerung "pass bloss auf, wenn ich dich in der Stadt sehe" den Tatbestand der Drohung erfüllt hatte. Ebenso wurde der Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen bestätigt, da der Mann trotz Kenntnis des Kontaktverbots weiterhin unzulässige Äußerungen tätigte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1041/2023