Ein Mann wurde von seiner Grossmutter wegen Beleidigungen und Drohungen angezeigt. Die 82-jährige Frau zog ihre Anzeige später zurück, reichte dann aber weitere Anzeigen ein. Das Verfahren zog sich über dreieinhalb Jahre hin, wobei es zeitweise für eine Mediation zwischen den Beteiligten ausgesetzt wurde.
Nach Abschluss des Verfahrens forderte der Mann eine Entschädigung von insgesamt 7000 Franken. Er machte wirtschaftlichen Schaden durch seine Teilnahme an den Mediationssitzungen geltend und verlangte eine Genugtuung für seelisches Leid. Er legte ärztliche Atteste vor, die eine psychiatrische Behandlung und schwere psychische Belastungen bescheinigten.
Die kantonalen Behörden sprachen ihm jedoch nur 355 Franken zu: 100 Franken für einen unrechtmässigen Vorführungsbefehl und 255 Franken für zwei Halbtage, an denen er bei Einvernahmen anwesend sein musste. Eine Entschädigung für die Mediationssitzungen wurde abgelehnt, da diese freiwillig waren und der Mann nicht nachweisen konnte, dass ihm dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden war.
Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Es stellte fest, dass der Mann nicht beweisen konnte, dass seine psychischen Probleme direkt mit diesem Strafverfahren zusammenhingen, da er gleichzeitig in mehrere andere Verfahren verwickelt war. Auch die lange Verfahrensdauer rechtfertige keine Genugtuung, da sie teilweise durch die Mediation und durch Beschwerden des Mannes selbst verursacht wurde.