Ein Radfahrer hatte im Juli 2024 Anzeige erstattet, weil ein Autofahrer seinen Fahrradanhänger, in dem sich sein Sohn befand, absichtlich gerammt haben soll. Die Polizei identifizierte einen Mann als Fahrer des Fahrzeugs und die Staatsanwaltschaft Freiburg erliess einen Vorführbefehl sowie Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen ihn.
Bei der Festnahme wurde der Mann in Handschellen gelegt und erkennungsdienstlich behandelt. Die Polizei durchsuchte sein Auto und befragte ihn als Beschuldigten, bevor sie ihn am selben Tag wieder freiließ. Der Mann wehrte sich rechtlich gegen diese Maßnahmen und das Kantonsgericht Freiburg gab ihm teilweise Recht: Die erkennungsdienstliche Behandlung sowie die Durchsuchung seiner Person und seiner elektronischen Daten wurden als rechtswidrig eingestuft.
Der Mann zog den Fall weiter ans Bundesgericht und verlangte zusätzlich eine Entschädigung von 1.000 Franken für erlittenen seelischen Schaden. Das Bundesgericht befand jedoch, dass der Vorführbefehl rechtmäßig war. Zwar seien die Gründe, die das Kantonsgericht angeführt hatte, nicht ausreichend, um anzunehmen, der Mann würde einer normalen Vorladung nicht Folge leisten. Allerdings lag ein anderer gesetzlicher Grund vor: Der Mann stand unter dringendem Tatverdacht, und es bestand die Gefahr, dass er sich mit seinen Eltern, die zum Tatzeitpunkt im Auto waren, absprechen könnte.
Die Forderung nach einer Entschädigung wies das Bundesgericht ebenfalls zurück. Solange das Strafverfahren noch läuft, sei für Entschädigungsfragen in erster Linie das Gericht zuständig, das später in der Hauptsache entscheidet.