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Sexualstraftäter muss fünf Jahre ins Gefängnis trotz laufender Therapie
Das Bundesgericht bestätigt eine fünfjährige Haftstrafe für einen Mann, der mehrere junge Frauen sexuell missbraucht hat. Seine ambulante Therapie kann er während der Haftzeit fortsetzen.

Ein junger Mann wurde vom Waadtländer Kantonsgericht zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er zwischen 2018 und 2022 mehrere Frauen sexuell missbraucht hatte. Drei der Opfer waren minderjährig, das jüngste erst 13 Jahre alt. Das Gericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern.

Der Verurteilte hatte gegen mehrere Opfer Gewalt angewendet oder psychischen Druck ausgeübt. In einem Fall nutzte er die Wehrlosigkeit einer schlafenden Frau aus. Bei seiner damaligen Freundin, die erst 15 Jahre alt war, erzeugte er ein Klima der Angst durch körperliche Gewalt und emotionale Erpressung, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. In einem anderen Fall ignorierte er die klaren Ablehnungen eines 13-jährigen Mädchens.

Vor dem Bundesgericht versuchte der Mann, seine Verurteilung anzufechten. Er argumentierte unter anderem, dass seine bereits laufende ambulante Therapie erfolgreich sei und die Gefängnisstrafe ausgesetzt werden sollte. Die Richter in Lausanne wiesen diese Forderung zurück. Laut psychiatrischem Gutachten besteht ein mittleres Rückfallrisiko für ähnliche Taten, und die Therapie kann auch während der Haftzeit fortgesetzt werden. Die Experten hatten bestätigt, dass die Haftstrafe mit der therapeutischen Behandlung vereinbar sei.

Das Bundesgericht bestätigte auch das lebenslange Verbot für den Mann, beruflich oder in organisierten Freizeitaktivitäten mit Minderjährigen zu arbeiten. Seine Behauptung, es habe sich um normale jugendliche Liebesbeziehungen gehandelt, wurde zurückgewiesen, da er Gewalt angewendet hatte und die Altersunterschiede zu den Opfern teilweise erheblich waren.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_957/2024