Der Fall betrifft einen Mann, der am 9. November 2023 am Flughafen angehalten wurde, als er mit einem Nunchaku im Gepäck ins Ausland reisen wollte. Nach eigenen Angaben hatte er die Waffe 2009 als Geschenk von einem Kollegen erhalten und wollte sie nun ins Ausland bringen. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass für diese Art von Waffe eine Genehmigung erforderlich ist.
Die Genfer Gerichte verurteilten den Mann wegen Verstosses gegen das Waffengesetz zu einer Busse von 500 Franken. Zudem wurde die Beschlagnahme und Vernichtung des Nunchakus angeordnet. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt. Es hält fest, dass ein Nunchaku als verbotene Waffe gilt, deren Erwerb grundsätzlich untersagt ist.
Der Mann argumentierte vergeblich, er habe die Waffe legal erworben und dürfe sie daher besitzen. Das Bundesgericht stellte jedoch klar, dass der Erwerb eines Nunchakus in der Schweiz nur mit einer Ausnahmebewilligung legal ist, die der Mann nicht besass. Da er die Waffe nicht rechtmässig erworben hatte, war auch der blosse Besitz strafbar.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass es in diesem Fall nicht um das Tragen, den Transport oder die Ausfuhr der Waffe ging, sondern allein um den illegalen Besitz. Der Mann muss die Busse bezahlen und das Nunchaku wird vernichtet.