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Mann verliert Beschwerde wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss
Ein Beschwerdeführer wollte gegen eine Verfügung des Berner Obergerichts vorgehen. Da er trotz Mahnung den geforderten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Bundesgericht nicht auf seinen Fall ein.

Ein Mann hatte am 17. November 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern eingereicht. Wie bei Gerichtsverfahren üblich, forderte das Bundesgericht von ihm einen Kostenvorschuss in Höhe von 800 Franken.

Das Gericht setzte dem Mann zunächst eine Frist bis zum 5. Dezember 2025, um den Betrag zu bezahlen. Als er dieser Aufforderung nicht nachkam, erhielt er eine letzte Nachfrist bis zum 5. Januar 2026. In dieser zweiten Mitteilung wurde ihm ausdrücklich mitgeteilt, dass bei Nichtbezahlung auf seine Beschwerde nicht eingetreten werde. Beide Aufforderungen wurden dem Mann per Gerichtsurkunde zugestellt.

Da der Beschwerdeführer auch innerhalb der Nachfrist den Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Bundesgericht wie angekündigt nicht auf seine Beschwerde ein. Das Gericht wies darauf hin, dass Verfahrensbeteiligte verpflichtet sind, sich nach Treu und Glauben zu verhalten und für die Zustellbarkeit behördlicher Dokumente zu sorgen. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Mann auferlegt.

Der Entscheid wurde von Bundesrichterin Koch als Einzelrichterin gefällt. Diese Art der vereinfachten Entscheidung ist gesetzlich vorgesehen, wenn eine Beschwerde offensichtlich unzulässig ist, wie in diesem Fall wegen der Nichtbezahlung des Kostenvorschusses.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1251/2025