Das Bundesgericht hat die fünfjährige Freiheitsstrafe für einen jungen Mann bestätigt, der wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt wurde. Der Mann hatte zwischen 2018 und 2022 mehrere junge Frauen und Mädchen sexuell missbraucht, darunter seine damals 15-jährige Freundin, ein 13-jähriges Mädchen und weitere Opfer.
Die Richter hielten fest, dass der Verurteilte in mehreren Fällen Gewalt angewendet hatte, um die Opfer zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Bei seiner damaligen Freundin schuf er ein Klima der Angst durch körperliche Gewalt und Drohungen. In einem anderen Fall nutzte er die Alkoholisierung eines Mädchens aus und ignorierte ihre zahlreichen Ablehnungen. In einem weiteren Fall missbrauchte er ein schlafendes Opfer.
Der Verurteilte hatte vor Gericht argumentiert, die sexuellen Kontakte seien einvernehmlich gewesen und es handle sich um normale "Jugendlieben". Das Bundesgericht wies diese Darstellung zurück und betonte, dass die Aussagen der Opfer glaubwürdig seien. Auch sein Argument, die Haftstrafe sollte zugunsten einer ambulanten Therapie ausgesetzt werden, wurde abgelehnt. Die Gutachter hatten festgestellt, dass eine mittlere Rückfallgefahr bestehe und die Therapie parallel zur Haftstrafe durchgeführt werden könne.
Neben der Freiheitsstrafe wurde dem Mann lebenslang verboten, berufliche oder organisierte Tätigkeiten auszuüben, die regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen beinhalten. Zudem muss er sich einer ambulanten Therapie unterziehen und mehreren Opfern Genugtuungszahlungen leisten.