Die Firma H. Sàrl plante, unter dem Dach eines öffentlichen WC-Gebäudes am Ufer des Genfersees in St-Sulpice einen temporären Verkaufsstand für Glacé und Getränke einzurichten. Die Gemeinde hatte im Januar 2023 eine entsprechende Baubewilligung erteilt, wogegen mehrere Anwohner und eine Firma Beschwerde einlegten.
Der Streit drehte sich hauptsächlich um die Frage, ob sich das Projekt innerhalb oder ausserhalb der Bauzone befindet. Die Gemeinde und das kantonale Gericht waren der Ansicht, dass die Uferfläche als Grünzone zur Bauzone gehöre und daher keine spezielle kantonale Bewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone nötig sei. Die Beschwerdeführer argumentierten dagegen, dass es sich um Land ausserhalb der Bauzone handle.
Das Bundesgericht gab den Beschwerdeführern Recht. Es stellte fest, dass der Uferbereich hauptsächlich dem Landschaftsschutz dient und daher als Zone ausserhalb der Bauzone zu betrachten ist. Die Richter betonten, dass dieser Bereich überwiegend grün und unbebaut bleiben soll, um den Landschaftscharakter der Seeufer zu bewahren. Bauten wären nur unter strengen Bedingungen zulässig, ähnlich wie bei Projekten ausserhalb der Bauzone.
Das Bundesgericht hob die Baubewilligung auf und wies die Sache an die Gemeinde zurück. Diese muss nun eine neue Entscheidung treffen und dabei berücksichtigen, dass das Projekt eine spezielle Bewilligung der kantonalen Behörde für Bauten ausserhalb der Bauzone benötigt.